Was tun, wenn es brenzlig wird?

Sollte Ihr Kind das erste Mal betrunken nach Hause kommen, geraten Sie nicht in Panik, sondern versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Schreien Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn nicht an. Reden Sie Ihrem Kind beruhigend zu und werden Sie sich erst einmal darüber bewusst, in welchem gesundheitlichen Zustand sich Ihr Kind gerade befindet. Ist Ihre Tochter oder Ihr Sohn leicht beschwipst, stark betrunken oder steht sie beziehungsweise er unmittelbar vor einer schweren Alkoholvergiftung?

Alkoholrausch:

Ihr Kind zeigt gefühlsmäßige Auffälligkeiten. Es reagiert ungewöhnlich, ist enthemmt oder verhält sich Ihnen gegenüber unangemessen bis aggressiv. Seine Bewegungen sehen unsicher und unkoordiniert aus. Es schwankt oder torkelt, wirkt leicht benommen und kann Ihre Fragen nicht mehr spontan sondern nur schleppend beantworten. Seine Atmung ist regelmäßig und normal. Eventuell muss sich Ihr Kind auch übergeben.

Akute Alkoholintoxikation (Alkoholvergiftung):

Bei einer Alkoholvergiftung ist ihr Kind so stark benommen, dass es nicht mehr in der Lage ist, auf Ihre Ansprache zu reagieren. Lassen sie Ihr Kind nicht alleine und kontrollieren Sie regelmäßig die Atmung.

  • Bei fehlender Atmung müssen Sie Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten und unter 112 einen Rettungswagen rufen!
  • Ist Ihr Kind bewusstlos, atmet aber regelmäßig, dann rufen Sie einen Rettungswagen unter 112 und legen Sie es in die stabile Seitenlage. Dabei ist es wichtig zu überprüfen, ob sich Erbrochenes im Mund befindet. Dieses müssen Sie unbedingt entfernen, damit Ihr Kind nicht daran erstickt!

Insbesondere bei jüngeren Kindern und Jugendlichen kann eine Alkoholvergiftung weitere akute lebensbedrohliche Komplikationen mit sich bringen. Rufen Sie daher unverzüglich den NOTRUF unter 112, wenn Ihr Kind die Symptome einer Alkoholvergiftung zeigt!

Nach so einem Vorfall fragen Sie sich vielleicht, wie es soweit kommen konnte, dass ausgerechnet Ihrem Kind so etwas passiert ist. Vielleicht geben Sie sich oder seinem Freundeskreis die Schuld an dieser brenzligen Situation. Machen Sie sich bewusst, dass übermäßiger Alkoholkonsum im Jugendalter immer mehrere Ursachen hat. Viel wichtiger ist es jetzt, in Ihrer Situation nach vorne zu blicken, und gemeinsam mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn einer Wiederholung entgegenzuwirken. Nehmen Sie sich daher die Zeit für ein klärendes Familiengespräch, nachdem Ihr Kind wieder ausgenüchtert ist. Tipps und Anregungen hierfür finden Sie unter im Gespräch bleiben! Verwechseln Sie allerdings das Gespräch nicht mit den (angekündigten) Konsequenzen. Auch wenn ein miteinander Reden wichtig ist, ersetzt es in keiner Weise die vereinbarten Konsequenzen! Übernehmen Sie beispielsweise keinerlei Verantwortung für die unangenehmen Folgen des Alkoholkonsums Ihres Kindes. Schreiben Sie weder eine Entschuldigung für sein „Blaumachen“ noch umsorgen Sie es mit einem „Katerfrühstück“. Sie dürfen ihrem Kind ebenfalls zumuten, seine mit Erbrochenem verschmutzten Anziehsachen, Bettwäsche etc. einmal selber zu waschen. Sagen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn deutlich, was Sie von der vorgefallenen Aktion halten. Das könnte in etwa so klingen: Es ist ja für mich in Ordnung, wenn du ab einem gewissen Alter mal ein Gläschen Alkohol trinkst. Übertreibst du es aber mit dem Alkohol und besäufst dich so wie gestern,  ist es für mich nicht mehr ok!“

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